Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen Ihr Interesse an den Programmen der Wasserland GmbH freut uns sehr. Mit der Entgegennahme Ihrer Buchung bei Wasserland GmbH nachstehend Veranstalterin genannt) oder einer Verkaufsstelle kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und der Veranstalterin zustande. Die vorliegenden allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen bilden Bestandteil dieses Vertrages.
Wir bitten Sie, diese sorgfältig zu studieren.
1. Anmeldung Die Anmeldungen können schriftlich, telefonisch oder persönlich bei der Veranstalterin oder einer ihrer Verkaufsstellen getätigt werden. Ab diesem Zeitpunkt werden die Rechte und Pflichten des Vertrags für Sie und die Veranstalterin wirksam.
2. Vertragsgegenstand Die Veranstalterin verpflichtet sich, die von Ihnen gewünschte Leistung im Rahmen der Ausschreibungen und/oder der Auftragsbestätigung zu erbringen. Leistungserweiterungen können nach Absprache mit der Veranstalterin berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten werden vom Kunden getragen.
3. Vertragsabschluss Mit der Entgegennahme Ihrer Buchung bei der Veranstalterin oder einer Verkaufsstelle kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und der Veranstalterin zustande. Ab diesem Zeitpunkt werden die Rechte und Pflichten des Vertrags für Sie und die Veranstalterin wirksam.
4. Preise Die Preise der Programme entnehmen Sie bitte den aktuellen Ausschreibungen von Wasserland GmbH. Die Preise verstehen sich, (sofern nichts anderes erwähnt) pro Person in Schweizer Franken inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
5. Zahlungsbedingungen Die Programme sind vor Antritt der Reise wie folgt zu bezahlen: - Gesamtbetrag ist vor Reisebeginn zu begleichen. - Anzahlung von 33%, mindestens aber CHF 300.-, Restzahlung spätestens bis 7 Tage vor Anlassbeginn - Bei Buchungen später als 30 Tage vor Reisebeginn oder bei Einzelpersonen ist der gesamte Rechnungsbetrag vor Anlass zu begleichen. Nicht rechtzeitig geleistete Zahlungen berechtigen die Veranstalterin, die Leistungen zu verweigern oder vom Vertrag zurückzutreten. Als Grundlage gilt die zum Zeitpunkt des Rücktritts vom Vertrag oder der Leistungsverweigerung gemeldete Teilnehmerzahl. Daraus resultierende Annullierungskosten werden gemäss Ziffer 6 dem Kunden in Rechnung gestellt.
6. Annullierung oder Vertragsänderung durch Sie Annullierungen von Verträgen haben schriftlich, per eingeschriebenem Brief zu erfolgen. Dabei sind sämtliche bereits erhaltenen Dokumente (Detailprogramme, Bestä-tigungen, Billette, Tickets, Gutscheine etc.) unbedingt beizulegen. Die Annullierung eines Vertrages wird erst nach lückenlosem Erhalt der Dokumente rechtsgültig.
Bei einer Komplettannullierung werden dem Vertragspartner folgende Anteile der Arrangementkosten in Rechnung gestellt: - bis 30 Tage vor Reisebeginn: CHF 200.— (Mindestbetrag) - 29 – 21 Tage vor Reisebeginn: 15 % - 20 – 10 Tage vor Reisebeginn: 30 % - 9 – 4 Tage vor Reisebeginn: 75 % - 3 Tage vor Reisebeginn oder Nichterscheinen: 100 % - Bei Drittleistungen gelten die Annullierungs-bedingungen der jeweiligen Leistungserbringer
Bei einer Teilannullierung (Verminderung der Teilnehmerzahl) werden dem Vertragspartner folgende An-teile der Arrangementkosten pro Person in Rechnung gestellt: - 9 – 4 Tage vor Reisebeginn: 30 % - ab 3 Tage vor Reisebeginn 100 %
Bei späterem Antritt oder Verschiebung der Programme trägt der Kunde die Mehrkosten. Abbruch, späterer An-tritt oder verfrühtes Verlassen der Programme durch den Kunden erheben keinen Anspruch auf Rückerstattung. Mehrkosten sind durch den Kunden zu tragen. Bei Ver-schiebung oder Datumsänderung der Programme bis 30 Tage vor Reisebeginn wird durch die Veranstalterin eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des Arrangementpreises pro Person erhoben. Verschiebungen oder Datumsänderungen später als 30 Tage vor Reisebeginn werden gemäss obigen Annullierungsbedingungen in Rechnung gestellt.
7. Annullierung oder Vertragsänderungen durch die Veranstalterin Für verschiedene Programme gilt eine Mindestteilneh-merzahl. In seltenen Fällen wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht. Wasserland behält sich das Recht vor, auch kurzfristig vom Vertrag zurückzutreten. Der Vertrag behält seine Gültigkeit und kann unter Vorbehalt der Verfügbarkeiten zu einem anderen Datum erfüllt werden. Ist die Vertragserfüllung zu einem anderen Zeitpunkt nicht möglich oder kann der Kunde nicht auf die ihm an-gebotenen Ersatzleistungen eintreten, werden die bereits geleisteten Zahlungen unter Abzug der bereits bean-spruchten Leistungen und der Bearbeitungsgebühr von CHF 50.—pro Auftrag zurückerstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Das Programm kann von der Veranstalterin auch kurzfristig abgesagt werden, wenn Teilnehmer durch ihr Verhalten, Ihre Unterlassungen oder anderer Handlungen dazu Anlass geben, dass eine Vertragserfüllung gefährdet oder verunmöglicht wird. In diesem Falle gelten die Bestimmungen der Annullierungskosten gemäss Ziffer 6. Kann ein Programm oder Teile davon infolge höherer Gewalt, Sicherheitsbedenken der Veranstalterin, behördlicher Massnahmen, Streik oder unsicherer Wetter- und Naturverhältnissen nicht durchgeführt werden, ist die Veranstalterin berechtigt, auch kurzfristig die Aktivitäten abzusagen oder abzubrechen. Geleistete Zahlungen werden unter Abzug der bereits beanspruchten Leistungen, Aufwendungen und der Bearbeitungsgebühr zurückerstattet. Bitte beachten Sie, dass eine gefahrenfreie Abwicklung im Interesse aller liegt. Entscheidungen der Aktivitätsleiter sind endgültig. Programmänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Veranstalterin bemüht sich um gleichwertige Ersatzleistung. Die Aktivitätsleiter sind nicht befugt, im Namen der Veranstalterin Forderungen von Kunden oder Drittleistern anzuerkennen.
8. Teilnahmebedingungen Die Teilnehmer oder Organisatoren der Programme sind verpflichtet, die Veranstalterin über gesundheitliche Probleme von Teilnehmern in Kenntnis zu setzen. Den Teilnahmebedingungen und Weisungen der Veranstal-terin sowie den Weisungen von Aktivitätsleitern und Hilfspersonen, ist strikte Folge zu leisten. Bei Missachtung behält sich die Veranstalterin vor, fehlbare Personen oder Gruppen von den Aktivitäten auszuschliessen. Dabei entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Eine gute Gesundheit bei der Teilnahme an allen Programmen wird vorausgesetzt. Konsum von Drogen, Alkohol oder anderen bewusstseinsverändernden Mitteln vor oder während den Aktivitäten ist strikte untersagt.
9. Beanstandungen Entstehen Beanstandungen oder Schäden während den Aktivitäten, sind diese unverzüglich dem Aktivitätsleiter zu melden und schriftlich zu bestätigen. Dieser wird bemüht sein, im Rahmen des Programms für unentgeltliche Abhilfe zu sorgen. Ist dies innert nützlicher Frist nicht möglich, können Sie selbst für Abhilfe sorgen. Die Veranstalterin entschädigt die Teilnehmer im Rahmen der bestellten Leistungen und nur für den unmittelbaren Schaden gegen Beleg. Die Aktivitätsleiter sind nicht befugt, im Namen der Veranstalterin Forderungen von Kunden oder Drittleistern anzuerkennen. Schadenersatz-ansprüche müssen innerhalb von 30 Tagen mittels einge-schriebenem Brief und unter Beilage der schriftlichen Bestätigung des Aktivitätsleiters, allfälliger Beweisgegenstände, Belege etc. geltend gemacht werden. Unterlassene oder verspätete Beanstandungen sowie verspätete Einreichung Ihrer Unterlagen haben das Verfallen sämtlicher Ansprüche zur Folge. Es gilt das Datum der Zustellung an die Veranstalterin.
10. Versicherung Die Veranstalterin ist im Rahmen der Sorgfaltspflicht für ihre Tätigkeiten versichert. Der Teilnehmer ist durch die Veranstalterin nicht versichert, sie sind selbständig für eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung verantwortlich. Wir empfehlen Ihnen je nach Programm eine Annullierungskostenversicherung (z.B. Europäische).
11. Haftung a) Allgemein Die Veranstalterin vergütet Ihnen den Ausfall verein-barter Leistungen oder Ihren Mehraufwand, soweit es den jeweiligen Aktivitätsleitern nicht möglich war, an Ort und Stelle gleichwertigen Ersatz zu offerieren. Die Haf-tung der Veranstalterin bleibt auf den unmittelbaren Schaden, maximal in der Höhe des Arrangementpreises, begrenzt. Für Programmänderungen infolge Zug-, Bus- oder Flugverspätungen wird keine Haftung übernommen. Insbesondere haftet die Veranstalterin nicht für Änder-ungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt, Streiks, Naturkatastrophen, behördliche Massnahmen oder Verspätungen und Ausfälle von Dritten, für welche die Veranstalterin nicht einzustehen hat.
b) Unfälle und Erkrankungen Bei Erkrankung, Körperverletzung oder Tod haftet die Veranstalterin nur für den unmittelbaren Schaden.
c) Drittleister Die Veranstalterin ist berechtigt, für die optimale Leistungserbringung Dienste Dritter in Anspruch zu nehmen. Dies erfolgt im automatischen Einverständnis mit dem Kunden. Die Veranstalterin haftet nicht für Handlungen, Versäumnisse oder Unterlassungen von Drittleistern.
d) Sachschäden Falls eine Haftungspflicht der Veranstalterin für Sach- und Vermögenswerte besteht, ist die Schadenersatzpflicht auf den zweifachen Reisepreis beschränkt, unter Vorbehalt der Haftungsbeschränkungen in internationalen Übereinkommen.
e) Fahrlässigkeit Bei Zuwiderhandlungen gegen Weisungen der Veranstalterin, deren Angestellten oder Leistungserbringern entfällt jegliche Haftung seitens der Veranstalterin. Die Veranstalterin haftet für die Handlungen, Ver-säumnisse oder Unterlassungen seiner Aktivitätsleiter, sofern es sich um auftragsbezogene Tätigkeiten, welche zur Erbringung der gebuchten Leistung vonnöten ist, handelt.
f) Generell Die obengenannten Ausführungen gelten nicht als generelle Anerkennung einer Haftung.
12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der Veranstalterin ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Für Klagen gegen die Veranstalterin wird die ausschliessliche Zuständigkeit der Gerichte der Stadt Zürich vereinbart. Verschärfte Bestimmungen der allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen treten vor den einschlägigen Gesetzesbestimmungen in Kraft.